Vor der Einreise

Für Flüchtlinge im Ausland
Resettlement-Programme ermöglichen Flüchtlingen eine legale Einreise aus dem Erstaufnahmeland in einen sicheren Drittstaat.
Die Aufnahme in das Resettlement-Programm kann nicht beantragt werden. Die Flüchtlinge werden im Erstaufnahmeland von UNHCR nach ihren besonderen Schutzbedürfnissen ausgewählt.
Es ist also wichtig, dass alle Flüchtlinge in den Erstaufnahmestaaten beim UNHCR oder bei den lokalen Behörden registriert sind. Darüber hinaus können die Flüchtlinge selbst aber keinen Einfluss darauf nehmen, ob ihnen eine Aufnahme in ein anderes Land ermöglicht wird.
UNHCR informiert auf diesen Seiten über Resettlement:

Für Angehörige und Freund_innen in Deutschland
Vielleicht haben Sie erfahren, dass Ihre Angehörigen oder Freunde/Freundin bald über Resettlement nach Deutschland einreisen werden. Wenn Sie möchten, dass Ihre Angehörigen in Ihrer Nähe wohnen, ist es wichtig, sich möglichst früh darum zu kümmern.
Die Zuweisung in die Bundesländer erfolgt auf Grundlage eines Verteilungsschlüssels. Es gibt keinen Rechtsanspruch oder eine Garantie, dass Ihre einreisenden Angehörigen an Ihren Wohnort, in die Nähe oder in das gleiche Bundesland verteilt werden.
Es gibt aber einige Dinge, die Sie tun können, um dies wahrscheinlicher zu machen:
Sobald Ihre Angehörigen Interviews zur Aufnahme nach Deutschland haben, stellen Sie Ihnen Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse inklusive Bundesland zur Verfügung. Am einfachsten ist es, wenn Sie ihnen ein Foto vom Ausweis zuschicken. Ihre Angehörigen können dann zu den Interviews diese Kontaktdaten mitbringen. Da nicht in allen Botschaften Handys beim Interview erlaubt sind, sollten Ihre Angehörigen das Foto vom Ausweis ausdrucken oder sich die Informationen aufschreiben.
Sobald Sie wissen, dass Ihre Angehörigen nach Deutschland aufgenommen werden sollen – auch wenn noch kein konkretes Datum für die Einreise bekannt ist – können Sie sich an Ihre lokale Behörde wenden: Probieren Sie dabei Ansprechpersonen bei verschiedenen Abteilungen (Ausländerbehörde, Einwohnermeldeamt, Sozialamt, Unterbringungsbehörde)
Dort erklären Sie ihr Anliegen: Nachdem Ihre Angehörigen über das Resettlement-Programm mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §23.4 Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurden, wünschen sie sich eine Verteilung in Ihren Wohnort. Sie können nach einer Vorabzustimmung zur Verteilung in Ihren Wohnort fragen. Entweder hat die Kommune Unterkünfte, um Ihre Verwandten unterzubringen oder ggf. gibt es eine Möglichkeit privat Wohnraum zu organisieren und eine Zustimmung eines Vermieters zu bekommen. Wichtig: Die Miete wird erst ab Ankunft in der Kommune übernommen und muss mit dem Jobcenter abgestimmt werden.
Sollte die Reaktion Ihres Wohnortes positiv sein und einer Aufnahme Ihrer Verwandten zugestimmt werden, muss dies an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland sowie an das BAMF Resettlement-Referat kommuniziert werden.
Wenn bestätigt ist, dass und wann Ihre Verwandten an Ihren Wohnort kommen, können Sie Ihre Verwandten unterstützen, in dem Sie sich über die notwendigen Schritte nach Ankunft informieren, Ansprechpartner bei den verschiedenen Stellen herausfinden und ggf. schon Termine für sie vereinbaren.