Leben in der Kommune

Lorem ipsum Einleitungstext I regret that I am unable to present my father’s request to you in person, but my ship has fallen under attack and I’m afraid my mission to bring you to Alderaan has failed. I have placed information vital to the survival of the Rebellion into the memory systems of this R2 unit. My father will know how to retrieve it. You must see this droid safely delivered to him on Alderaan. This is our most desperate hour. Help me, Obi-Wan Kenobi, you’re my only hope.

Gesundheit

Krankenversicherung

In Deutschland müssen alle Menschen krankenversichert sein.  Die Krankenversicherung zahlt, wenn Sie oder Ihre Familie medizinische Hilfe oder Medikamente brauchen.

Die Krankenversicherung wird vom Jobcenter bezahlt, solange Sie Bürgergeld bekommen. Wenn Sie arbeiten, wird das Geld für die Krankenversicherung direkt von Ihrem Arbeitgeber an die Krankenkasse überwiesen.

Nach der Anmeldung zur Krankenkasse bekommen Sie eine Krankenversicherungskarte. Diese zeigen Sie beim Arzt oder beim Krankenhaus vor, damit die Kosten für die Behandlung direkt von der Krankenkasse übernommen werden.

Manchmal kann es nach der Anmeldung einige Zeit dauern, bis die Krankenversicherungskarte bei Ihnen ankommt. Wenn Sie in der Zwischenzeit dringend zum Arzt müssen, sollten Sie sich an das Sozialamt Ihrer Stadt wenden. Dann bekommen Sie einen Behandlungsschein, mit dem Sie zu einer Arztpraxis gehen können.

Gesundheits-Unterlagen

Bei Ihrer Einreise nach Deutschland haben Sie womöglich bereits medizinische Unterlagen dabei, zum Beispiel die Gesundheitsakte von IOM.

Nehmen Sie die IOM-Gesundheitsakte auf Englisch, Ihren Impfausweis und weitere Arzt-Unterlagen, die Sie haben, zu Ihren Arztterminen mit. Viele Menschen, die in der Arztpraxis oder im Krankenhaus arbeiten können Englisch verstehen.

Sprachmittlung in der Arztpraxis oder im Krankenhaus

In der Arztpraxis ist es wichtig, dass Sie alles gut verstehen und auch der Arzt/die Ärztin Sie versteht. Leider sind die Arztpraxen und Krankenhäuser in Deutschland nicht verpflichtet, einen Sprachmittler für Ihre Sprache zu Ihrem Termin dazu zu holen. Deswegen müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass die Sprachmittlung funktioniert.

Einige Tipps:

  • Erkundigen Sie sich vor dem Termin bei der Praxis oder beim Sozialdienst des Krankenhauses, ob es eine Möglichkeit für Sprachmittlung gibt.
  • Viele Ärzt*innen und Pflegekräfte in Deutschland sprechen Englisch, manche auch Französisch, Türkisch oder andere Sprachen. Auch das können Sie vor dem Termin erfragen.
  • In vielen Orten gibt es Sprachmittler-Pools, die Sie zu Terminen bei einer Arztpraxis oder im Krankenhaus begleiten können. Fragen Sie dafür bei einer Migrationsberatungsstelle nach.

Manchmal kann ein Freund, eine Bekannte oder Ehrenamtliche zu Arztterminen mitkommen, um Ihnen zu helfen. Wichtig ist aber, dass Sie damit einverstanden sind, dass diese Person Informationen zu Ihrer Gesundheit erfährt. Es ist nicht gut, wenn Kinder zum übersetzen mitkommen. Die Verantwortung ist für Kinder viel zu groß.

Weitere Informationen

Es gibt viele gute mehrsprachige Informationsmaterialien zur Gesundheitsversorgung in Deutschland, z.B. zu Impfungen, zu den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, zur Schwangerschaft und vieles mehr. Hier finden Sie viele gute Informationen und Links:
Gesundheit

Arbeit

Sobald Sie ihre Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie in Deutschland arbeiten. Sie brauchen dafür keine Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Für viele Berufe in Deutschland brauchen Sie Deutschkenntnisse. Daher ist es sinnvoll, dass Sie zunächst den Integrationskurs machen, bevor Sie nach einem Job suchen.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Der deutsche Arbeitsmarkt ist sehr formalisiert. Das heißt: Viele Firmen wollen Dokumente, die zeigen, dass Sie eine Schule, eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben. Wenn Sie Zeugnisse von Ihrer Schule, Ihrem Studium oder Ihrer Ausbildung haben, sollten Sie diese Abschlüsse in Deutschland anerkennen lassen.

Das Anerkennungsverfahren ist kompliziert. Holen Sie sich dafür auf jeden Fall Hilfe bei einer Beratungsstelle. Mehr Informationen finden Sie hier:
Anerkennung ausländischer Abschlüsse | Handbook Germany : Together

Hilfe bei der Arbeitssuche

Das Jobcenter unterstützt Sie dabei, eine Arbeit in Deutschland zu finden. Zum Beispiel können Sie Hilfe bei der Bewerbung erhalten oder einen Gutschein, mit dem Sie eine Fortbildung oder Weiterbildung machen können. Das Jobcenter kann auch die Kosten für die Anerkennung der Berufsabschlüsse übernehmen. Hier finden Sie mehr Informationen dazu: Bekomme ich Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeit? | Handbook Germany : Together

Rechte als Arbeitnehmer in Deutschland

Es gibt starke Rechte in Deutschland, die Arbeitnehmer*innen schützen. Zum Beispiel haben Sie ein Recht auf Urlaub und dass Ihnen Ihr Lohn pünktlich und vollständig gezahlt wird.

Hier finden Sie mehr Informationen dazu: Arbeitnehmer*innenrechte | Handbook Germany : Together

Bei den Beratungsstellen von “Faire Integration” gibt es kostenlose Hilfe zu Fragen zum Arbeitsrecht: Faire Integration

Schule und Kindergarten

Wenn Sie mit minderjährigen Kindern einreisen, ist es wichtig, dass diese in die Kita und in die Schule gehen. Dort lernen Ihre Kinder Gleichaltrige kennen, lernen schnell Deutsch und bekommen eine regelmäßige Tagesstruktur.

Schule

In Deutschland sind alle Kinder und Jugendliche ab 6, bzw. 7 Jahren schulpflichtig. Kinder müssen ab diesem Alter für mindestens für 9 Jahre eine Schule besuchen. Wenn Sie also Kinder haben, die zwischen 6 und 16 Jahren alt sind, bekommen Sie meist einen Brief von der zuständigen Behörde, kurz nachdem Sie in der Kommune angekommen sind. In dem Brief sind die wichtigsten Informationen, wie und wo ihr Kind zur Schule gehen wird.

Schulen sind in Deutschland durch die Bundesländer geregelt. Daher ist das Schulsystem je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu dem Schulsystem in Ihrem Bundesland. Schule | Handbook Germany : Together

Kindertagesstätte

Kleine Kinder unter dem Alter von 6 Jahren besuchen in Deutschland oft eine Kindertagesstätte (Kita). Dort lernen Ihre Kinder neue Freunde kennen, können spielen und lernen. Es ist keine Pflicht, seine Kinder in eine Kita zu schicken. Für Ihre Kinder kann es sehr positiv sein, in eine Kita zu gehen. Dort lernen sie Deutsch und bereiten sich auf die Schule vor.

Wenn Ihr Kind in die Kita geht, können Sie in der Zeit zum Integrationskurs gehen und Termine erledigen. Außerdem bekommen Sie Kontakte zu anderen Eltern, deren Kinder in der gleichen Kita sind.

In vielen Städten gibt es nicht genug Kita-Plätze. Daher kann es zu Wartezeiten kommen.

Wie Sie Ihr Kind für eine Kita anmelden, erfahren Sie von Ihrem lokalen Jugendamt. Leider ist das Verfahren je nach Stadt unterschiedlich, sodass wir hier keine allgemeinen Informationen geben können. Hier finden Sie die Kontaktdaten von Ihrem Jugendamt: Jugendamt vor Ort finden – Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.

Hier finden Sie mehr Informationen zu Kitas: Kita | Handbook Germany : Together

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Die Idee von Resettlement ist, dass Sie langfristig in Deutschland bleiben und sich hier ein Leben aufbauen. Das heißt, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann. Sie müssen jede Verlängerung selbst beantragen. Am besten melden Sie sich ca. 2 Monate bevor die Aufenthaltserlaubnis abläuft bei der Ausländerbehörde. Dort müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen.

Außerdem haben Sie nach einigen Jahren verschiedene Möglichkeiten, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu bekommen oder sich irgendwann sogar einbürgern zu lassen.

Aufenthaltsverfestigung

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis heißt in Deutschland “Niederlassungserlaubnis”. Der Vorteil einer Niederlassungserlaubnis ist, dass Sie diese nicht bei der Ausländerbehörde verlängern lassen müssen.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Niederlassungserlaubnis erfüllen:

  1. Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach §23 Abs. 4 AufenthG in Deutschland
  2. Sie verdienen Ihren Lebensunterhalt zu mehr als 50% selbst (z.B. durch eigene Arbeit)
  3. Sie haben einen B1-Sprachtest und den “Leben in Deutschland”-Test beim Integrationskurs bestanden.
  4. Sie haben genug eigenen Wohnraum für sich und Ihre Familie. Eine Wohnung oder ein Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft ist dafür nicht ausreichend.
  5. Außerdem dürfen Sie nicht wegen Straftaten verurteilt worden sein.
  6. Da Sie über Resettlement gekommen sind, müssen Sie keine 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge vorweisen.

Ausnahmen von den Voraussetzungen kann die Ausländerbehörde machen, wenn Sie z.B. aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen nicht in der Lage sind, diese vollständig zu erfüllen.

Für Jugendliche und junge Erwachsene, die über Resettlement nach Deutschland gekommen sind, gibt es vereinfachte Regeln, um die Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Dazu kann ein Jugendmigrationsdienst beraten.

Familiennachzug

Manchmal können nicht alle Familienmitglieder gleichzeitig über Resettlement nach Deutschland einreisen, weil die Familie auf der Flucht getrennt wurde.

Ihre “Kernfamilie” kann ein Visum zum Familiennachzug nach Deutschland beantragen. Kernfamilie heißt:

  • Minderjährige, unverheiratete Kinder können zu ihren Eltern nachziehen.
  • Ehepartner können zueinander nachziehen.
  • Wenn ein minderjähriges Kind ohne seine Eltern über Resettlement einreist, können die Eltern zum Kind nachziehen.

Alle anderen Familienangehörigen (volljährige Kinder, Geschwister, Eltern von volljährigen Kindern) zählen nicht zur “Kernfamilie” und können nicht nachziehen.

Wenn Angehörige Ihrer Kernfamilie noch im Ausland sind und nachziehen sollen, ist folgendes ganz wichtig: Sie, bzw. Ihre Angehörigen müssen spätestens 3 Monate nachdem Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, eine “fristwahrende Anzeige” bei der deutschen Botschaft oder bei der Ausländerbehörde abgeben. Dann ist später ein Visum zum Familiennachzug möglich, ohne dass Sie genug Wohnraum oder eigenes Einkommen haben müssen, um Ihre Angehörigen zu versorgen.

Holen Sie sich dafür unbedingt Hilfe bei einer Migrationsberatungsstelle, damit die “fristwahrende Anzeige” rechtzeitig und richtig bei den Behörden ankommt. Die Migrationsberatungsstelle wird Ihnen auch bei den weiteren Schritten zur Beantragung des Familiennachzugs helfen.

Datenschutz

In Deutschland gibt es Gesetze, die alle Behörden und Organisationen verpflichten, gut und sicher mit Ihren Daten umzugehen. Zu den Daten zählen z.B. Ihr Name und Ihr Geburtsdatum, aber auch sensible Informationen, z.B. zu Ihrem Gesundheitszustand,

Alle Organisationen, mit den Sie zu tun haben (Behörden, Beratungsstellen, Schulen, Kindergärten, Ärzte…) müssen Sie darüber informieren, wie sie Ihre Daten verwenden. Manchmal brauchen oder wollen sie auch einen schriftliche Einwilligung zur Datenverarbeitung.

Zum Beispiel: Wenn Sie zu einer neuen Arztpraxis gehen, bekommen Sie bei den Mitarbeitenden am Empfang eine “Datenschutzeinwilligung”. Darin steht, dass Ihre Personendaten und Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand bei der Arztpraxis gespeichert werden und dass die Arztpraxis bestimmte Informationen zur Abrechnung an die Krankenkasse gibt. Außerdem gibt es Informationen dazu, wie lange die Daten gespeichert werden und dass Sie verlangen können, dass die Daten gelöscht werden.

Auch viele anderen Organisationen und Behörden werden Ihnen zu Beginn eine “Datenschutzeinwilligung” vorlegen und Sie bitten, diese zu unterschreiben. Manchmal gibt es die Datenschutzeinwilligung nur auf Deutsch, manchmal auch auf anderen Sprachen. Es ist gut, wenn Sie die Datenschutzeinwilligung lesen und verstehen bevor Sie sie unterschreiben.

Viele Menschen in Deutschland unterschreiben die Datenschutzeinwilligungen, ohne sie genau zu lesen, weil sie der Organisation oder den Menschen vertrauen, die die Daten speichern und nutzen.  Manchmal gibt es auch keine Alternative dazu, die Einwilligung zu unterschreiben, da sie ansonsten manche Verträge nicht abschließen können.

Wenn Sie die Datenschutzeinwilligung z.B. in der Arztpraxis nicht unterschreiben wollen, müssen Sie sich darauf einstellen, dass die Menschen irritiert und vielleicht auch verärgert sind. Manchmal werden sie Ihnen auch sagen, dass Sie ohne die Unterschrift auf der Einwilligung nicht behandelt werden können. Ob das richtig ist oder nicht hängt von der konkreten Einwilligung ab.

Wo finde ich Hilfe?

Es ist schwer, in einem neuen Land anzukommen Daher: Holen Sie sich Hilfe!

Auf dieser Seite haben wir Ihnen Beratungsangebote und vertrauenswürdige Informationsquellen im Internet zusammengestellt.

Migrationsberatung

In Deutschland gibt es viele Beratungsstellen für Personen, die neu in Deutschland sind. Diese bieten kostenlos Hilfe an und unterstützen auch bei Problemen mit den Behörden. Oft müssen Sie bei Beratungsstellen einen Termin vereinbaren; manche haben auch eine offene Sprechstunde, in der Sie einfach vorbeikommen können. Manche Beratungsstellen bieten auch eine Online-Beratung an.  Hier sind einige Beratungsstellen, die es in Städten in ganz Deutschland gibt:

  • Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte für alle Menschen, die neu in Deutschland sind unter älter als 27 Jahre: BAMF-NAvI – Beratungsstellen
  • Hier finden Sie eine Übersicht aller Beratungsstellen zum Thema Migration in Ihrer Nähe: adressen.asyl.net

Informationen im Internet

Es gibt viele Falschinformationen im Internet. Daher ist es wichtig, dass Sie immer prüfen, ob die Informationen vertrauenswürdig sind und für Ihre Situation zutreffend sind. Hier sind einige gute Informationsquellen für Sie:

  • Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hat eine App und ein Arbeitsbuch in Englisch, Arabisch und Französisch für die Vorbereitung vor der Einreise nach Deutschland speziell für Resettlement-Flüchtlinge erstellt. Dort finden Sie viele hilfreiche Infos und Übungen zur Vorbereitung für die ersten Wochen und Monate in Deutschland:  TOOLS FOR PRE-DEPARTURE INTEGRATION OF REFUGEES | IOM Germany
  • Handbook Germany ist eine Internetseite auf Englisch, Arabisch, Dari/Farsi, Paschto, Russisch, Französisch, Türkisch und Ukrainisch. Es gibt auch ein Forum, um Fragen zu stellen. Es gibt dort sehr viele seriöse Informationen über das Ankommen und Leben in Deutschland. Die Informationen dort sind für alle Menschen, die neu in Deutschland sind und nicht speziell für Resettlement-Flüchtlinge Von der Community für die Community | Handbook Germany : Together

Info-Videos zum Ankommen in Deutschland

 ### Hier Videos einfügen ###

Für Angehörige und Freund_innen – Informationen vor der Einreise

Vielleicht haben Sie erfahren, dass Ihre Angehörigen oder Freunde/Freundin bald über Resettlement nach Deutschland einreisen werden. Wenn Sie möchten, dass Ihre Angehörigen in Ihrer Nähe wohnen, ist es wichtig, sich möglichst früh darum zu kümmern.

Die Zuweisung in die Bundesländer erfolgt auf Grundlage eines Verteilungsschlüssels. Es gibt keinen Rechtsanspruch oder eine Garantie, dass Ihre einreisenden Angehörigen an Ihren Wohnort, in die Nähe oder in das gleiche Bundesland verteilt werden. Es gibt aber einige Dinge, die Sie tun können, um dies wahrscheinlicher zu machen:

Sobald Ihre Angehörigen Interviews zur Aufnahme nach Deutschland haben, stellen Sie Ihnen Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse inklusive Bundesland zur Verfügung. Am einfachsten ist es, wenn Sie ihnen ein Foto vom Ausweis zuschicken. Ihre Angehörigen können dann zu den Interviews diese Kontaktdaten mitbringen. Da nicht in allen Botschaften Handys beim Interview erlaubt sind, sollten Ihre Angehörigen das Foto vom Ausweis ausdrucken oder sich die Informationen aufschreiben.

Sobald Sie wissen, dass Ihre Angehörigen nach Deutschland aufgenommen werden sollen – auch wenn noch kein konkretes Datum für die Einreise bekannt ist – können Sie sich an Ihre lokale Behörde wenden: Probieren Sie dabei Ansprechpersonen bei verschiedenen Abteilungen (Ausländerbehörde, Einwohnermeldeamt, Sozialamt, Unterbringungsbehörde)

Dort erklären Sie ihr Anliegen: Nachdem Ihre Angehörigen über das Resettlement-Programm mit Aufenthalt nach §23,4 Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurden, wünschen sie sich eine Verteilung in Ihren Wohnort. Sie können nach einer Vorabzustimmung zur Verteilung in Ihren Wohnort fragen. Entweder hat die Kommune Unterkünfte, um Ihre Verwandten unterzubringen oder ggf. gibt es eine Möglichkeit privat Wohnraum zu organisieren und eine Zustimmung eines Vermieters zu bekommen.

WICHTIG: Die Miete wird erst ab Ankunft in der Kommune übernommen und muss mit dem Jobcenter abgestimmt werden.

Sollte die Reaktion Ihres Wohnortes positiv sein und einer Aufnahme Ihrer Verwandten zugestimmt werden, muss dies an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland sowie an das BAMF Resettlement-Referat kommuniziert werden.

Sobald bestätigt ist, dass und wann Ihre Verwandten an Ihren Wohnort kommen, können Sie Ihre Verwandten unterstützen, in dem Sie sich über die notwendigen Schritte nach Ankunft informieren, Ansprechpartner bei den verschiedenen Stellen herausfinden und ggf. schon Termine für sie vereinbaren.