Willkommen – Erste Schritte in Deutschland
Mit Resettlement Verantwortung zeigen – weltweit, gerecht und menschlich.

Nach 14 Tagen reisen Sie aus Friedland in die Kommune, in der Sie für die nächsten Jahre leben werden. Hierfür organisiert das Bundesland, dem Sie zugewiesen sind, einen Bus, der sie in der Erstaufnahmeeinrichtung abholt und sie zu Ihrer Unterkunft am neuen Wohnort bringt.
Erste Schritte in der Kommune
In der Kommune werden Sie untergebracht. Das heißt, dass Sie ein Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft oder eine Sozialwohnung bekommen. In einer Gemeinschaftsunterkunft müssen Sie sich meist mit anderen Personen die Küche und das Bad teilen. In einigen Unterkünften erhalten Sie Verpflegung z.B. in einer Kantine. In anderen Unterkünften sind sie von Anfang an selbst dafür verantwortlich, sich Essen zu kaufen und zu kochen.
Bei der Ankunft in der Unterkunft unterschreiben Sie einen Mietvertrag oder sie bekommen ein Dokument für die Unterbringung in der Unterkunft.
Auch in den Kommunen gibt es Flüchtlingssozialarbeit und Migrationsberatung. Wenn Sie in einem kleinen Dorf untergebracht sind, ist die Migrationsberatung manchmal in der nächsten größeren Stadt. Es ist wichtig, dass Sie sich bei einer Beratungsstelle Hilfe holen, wenn Sie selbst nicht weiterkommen oder Fragen haben.
Nach Ihrer Ankunft gibt es wichtige Schritte, die Sie schnell erledigen sollten. Es gibt keine bestimmte Reihenfolge, in der Sie diese Schritte angehen sollten. Am besten ist, wenn Sie alle fünf Schritte parallel angehen.
Hier ist eine Checkliste:
- Anmeldung bei der Kommune und Erfragen der Steuer-ID
- Eröffnung eines Bankkontos
- Beantragung von Sozialleistungen beim Jobcenter
- Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
- Anmeldung bei der Krankenkasse
Darüber hinaus kann es noch weitere Schritte geben, wenn Sie z.B. direkt medizinischen Behandlungsbedarf haben oder Kinder für die Schule angemeldet werden müssen. Auch zu diesen Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten Informationen.
Beratung und Unterstützung
Did you hear that? They’ve shut down the main reactor. We’ll be destroyed for sure. This is madness! We’re doomed! There’ll be no escape for the Princess this time. What’s that? Artoo! Artoo-Detoo, where are you? At last! Where have you been? They’re heading in this direction. What are we going to do? We’ll be sent to the spice mine of Kessel or smashed into who knows what! Wait a minute, where are you going? The Death Star plans are not in the main computer. Where are those transmissions you intercepted? What have you done with those plans? We intercepted no transmissions. Aaah., This is a consular ship.

Wohnen
Wenn Sie neu eingereist sind, werden Sie in eine bestimmte Kommune gebracht. Dort werden Sie durch die Kommune untergebracht.
Oft erfahren Sie erst in der Erstaufnahmeeinrichtung, in welche Kommune Sie kommen.
Wenn Sie Verwandte oder Bekannte in Deutschland haben und in deren Nähe sein wollen, sollten Sie dies bei den Interviews vor Ihrer Einreise sagen. Nennen Sie die Namen und Adressen der Personen, in deren Nähe Sie leben möchten.
Manchmal funktioniert es dann, dass Sie in der Nähe untergebracht werden. Leider kann es aber sein, dass Sie trotzdem ganz woanders untergebracht werden.
Die Behörden sind nicht verpflichtet, sich nach Ihren Wünschen zu richten bei der Frage, wo Sie wohnen wollen. Es kann also sein, dass Sie an einen Ort in Deutschland ziehen, der Ihnen erstmal nicht gut gefällt.
Oft ist die erste Unterkunft in der neuen Kommune temporär. Manche Kommunen bringen eingereiste Familien direkt in Wohnungen mit eigener Küche und Bad unter.
In manchen Kommunen werden Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Wenn Sie alleinstehend sind, kann es sein, dass Sie dort ein Zimmer mit einer oder mehreren Personen teilen. Familien bekommen meist ein eigenes Zimmer. Für alle gilt: Das Badezimmer und die Küche werden in Gemeinschaftsunterkünften mit mehreren Personen geteilt. Das kann eng, laut und stressig sein.
Mehr Informationen über Ihre Rechte in Gemeinschaftsunterkünften finden Sie hier:
Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete | Handbook Germany : Together
In den ersten drei Jahren nach Ihrer Einreise nach Deutschland gilt eine “Wohnsitzauflage”. Das heißt: Sie müssen in dem Bundesland oder sogar in dem Kreis wohnen bleiben, in den Sie zugewiesen wurden. Welche Wohnsitzauflage für Sie gilt, kann Ihnen die Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle erklären. Hier ist eine grobe Übersicht:

Innerhalb des Gebiets, für das Ihre Wohnsitzauflage gilt, können Sie selbstständig umziehen, sobald Ihr Antrag beim Jobcenter bewilligt wurde.
In vielen Fällen ist es möglich, dass Ihre Wohnsitzauflage geändert wird. Das kann z.B. sein, wenn Sie eine Arbeit gefunden haben und der Arbeitgeber zu weit entfernt von Ihrem Wohnort ist. Das gleiche gilt, wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen und deswegen umziehen müssen. Auch wenn es besondere Situationen gibt, wie z.B. Pflegebedarfe in der Familie oder Krankheiten, die an einem anderen Ort behandelt werden müssen, können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen, dass die Wohnsitzauflage geändert wird.
Auch wenn Sie sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen wollen, weil es Gewalt in der Beziehung gab, kann die Wohnsitzauflage geändert werden. Es gibt in Deutschland spezielle Hilfe für Frauen und Männer, die Gewalt in Ihrer Beziehung erleben. Hier finden Sie mehr Informationen für Frauen und für Männer.
An vielen Orten in Deutschland ist es sehr schwierig, eine eigene Wohnung zu finden, gerade in größeren Städten.
Solange Sie noch Bürgergeld bekommen, müssen Sie sich vor der Wohnungssuche zunächst bei Ihrem Jobcenter erkundigen, wie groß (in Quadratmetern) die Wohnung sein darf und wie viel Kaltmiete vom Jobcenter übernommen wird. Das ist in allen Städten und Orten unterschiedlich.
Hier finden Sie praktische Informationen dazu, was helfen kann, wenn man eine Wohnung sucht:
Wohnungssuche | Handbook Germany : Together
Spracherwerb
Es ist wichtig, schnell Deutsch zu lernen, damit Sie sich bei deutschen Behörden, in der Arztpraxis und beim Einkaufen verständigen können. Außerdem helfen Ihnen Deutschkenntnisse dabei, eine Arbeit oder ein Studium aufzunehmen und neue Freunde und Freundinnen zu finden.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland sollten Sie daher an einem Integrationskurs teilnehmen. Sie können direkt nach Ankunft in der Kommune nach einem Integrationskurs suchen. Hierfür müssen Sie sich selbständig anmelden.

Ein Integrationskurs ist eine Kombination aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Das heißt: Sie lernen in dem Kurs Deutsch (600 Unterrichtseinheiten) und Informationen über das Leben in Deutschland (100 Unterrichtseinheiten). Meist werden die Kurse von einer Sprachschule vor Ort angeboten, es gibt aber auch Online-Kurse.
Am Ende des Sprachkurses machen Sie den “Deutsch-Test für Zuwanderer” auf dem Sprachniveau B1. Das Sprachniveau B1 brauchen Sie für viele Berufe und Ausbildungen. Nach dem Orientierungskurs machen Sie den Test “Leben in Deutschland”, in dem Sie nachweisen, dass Sie die Grundlagen über das Leben in Deutschland kennen.
Es gibt auch Alphabetisierungskurse für Personen, die gar nicht oder nicht gut lesen oder schreiben können und für Personen, die die lateinische Schrift noch nicht kennen. Diese dauern etwas länger, um das Lesen und Schreiben zu erlernen.
Für Menschen, die sehr schnell lernen, gibt es auch Intensivkurse. Dort lernen Sie das gleiche, wie im Integrationskurs, nur schneller.
Die meisten Menschen, die über Resettlement kommen, müssen einen Integrationskurs machen. Sie erhalten dann von der Ausländerbehörde oder vom Jobcenter eine “Verpflichtung zum Integrationskurs”.
Ausgenommen davon sind:
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Schule besuchen
- Personen, die eine Ausbildung machen oder eine feste Arbeit haben
- Personen, die aus guten Gründen nicht an einem Integrationskurs teilnehmen können, z.B. weil sie ein Familienmitglied pflegen.
Die Teilnahme am Integrationskurs ist für Sie kostenfrei. In der Erstaufnahmeeinrichtung bekommen Sie ein Dokument für die Befreiung von den Kosten für den Integrationskurs. Dieses wird vom BAMF Braunschweig ausgestellt. Dieses Papier sollten Sie unbedingt zur Sprachschule mitbringen, wenn Sie sich anmelden.
Wenn Sie kein Dokument zur Befreiung von den Kosten für den Integrationskurs bekommen haben, melden Sie sich bei ???
Hier können Sie einen Integrationskurs in Ihrer Nähe suchen:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/
Wenn Sie dabei Hilfe brauchen, hilft Ihnen eine Migrationsberatungsstelle oder ein Jugendmigrationsdienst.


