Willkommen – Erste Schritte in Deutschland

Mit Resettlement Verantwortung zeigen – weltweit, gerecht und menschlich.

Nach 14 Tagen reisen Sie aus Friedland in die Kommune, in der Sie für die nächsten Jahre leben werden. Hierfür organisiert das Bundesland, dem Sie zugewiesen sind, einen Bus, der sie in der Erstaufnahmeeinrichtung abholt und sie zu Ihrer Unterkunft am neuen Wohnort bringt.

Erste Schritte in der Kommune

In der Kommune werden Sie untergebracht. Das heißt, dass Sie ein Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft oder eine Sozialwohnung bekommen. In einer Gemeinschaftsunterkunft müssen Sie sich meist mit anderen Personen die Küche und das Bad teilen. In einigen Unterkünften erhalten Sie Verpflegung z.B. in einer Kantine. In anderen Unterkünften sind sie von Anfang an selbst dafür verantwortlich, sich Essen zu kaufen und zu kochen.

Bei der Ankunft in der Unterkunft unterschreiben Sie einen Mietvertrag oder sie bekommen ein Dokument für die Unterbringung in der Unterkunft.

Auch in den Kommunen gibt es Flüchtlingssozialarbeit und Migrationsberatung. Wenn Sie in einem kleinen Dorf untergebracht sind, ist die Migrationsberatung manchmal in der nächsten größeren Stadt. Es ist wichtig, dass Sie sich bei einer Beratungsstelle Hilfe holen, wenn Sie selbst nicht weiterkommen oder Fragen haben.

Nach Ihrer Ankunft gibt es wichtige Schritte, die Sie schnell erledigen sollten. Es gibt keine bestimmte Reihenfolge, in der Sie diese Schritte angehen sollten. Am besten ist, wenn Sie alle fünf Schritte parallel angehen.

Hier ist eine Checkliste:

  1. Anmeldung bei der Kommune und Erfragen der Steuer-ID
  2. Eröffnung eines Bankkontos
  3. Beantragung von Sozialleistungen beim Jobcenter
  4. Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
  5. Anmeldung bei der Krankenkasse

Darüber hinaus kann es noch weitere Schritte geben, wenn Sie z.B. direkt medizinischen Behandlungsbedarf haben oder Kinder für die Schule angemeldet werden müssen. Auch zu diesen Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten Informationen.

Leitfaden für Ihren Start

Anmeldung bei der Kommune und Erfragen der Steuer-ID: 

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. Zuständig dafür ist das Bürgerbüro oder das Einwohnermeldeamt. In größeren Städten brauchen Sie für die Anmeldung einen Termin. In Kleinstädten können Sie oft einfach ins Rathaus gehen.

Für die Anmeldung brauchen Sie folgende Dokumente:

  • Ein Nachweis Ihrer Identität (Pass, Passersatzdokument, für Kinder unter 16 Jahren die Geburtsurkunde
  • Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner eingereist sind: Heiratsurkunde)
  • Wohnungsgeberbestätigung

Es kann sein, dass die zuständigen Sozialarbeitenden die Anmeldung bei der Kommune für Sie erledigen, wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen.
Bei der Anmeldung bekommen Sie eine Meldebescheinigung. Diese kann z.B. so aussehen:

Alle Menschen, die in Deutschland gemeldet sind, erhalten eine elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID Bild hinterlegen). Diese Nummer bleibt ein Leben lang gleich. Die Steuer-ID ist wichtig z.B. für die Eröffnung eines Kontos oder die Beantragung von Kindergeld.

Die Steuer-ID wird nach Ihrer Ankunft in Deutschland per Post in die Erstaufnahmeeinrichtung geschickt. Meist sind Sie dann aber schon in die Kommune weitergereist. Daher haben Sie den Brief mit der Steuer-ID nicht erhalten.

Beim Einwohnermeldeamt sollten Sie erklären, dass für Sie bereits eine Steuer-ID erstellt wurde und Sie diese Nummer noch nicht mitgeteilt bekommen haben. Das Einwohnermeldeamt kann diese wichtige Information für Sie herausfinden. Erfragen Sie die Steuer-IDs für Ihre ganze Familie: Auch Kinder bekommen eine eigene Steueridentifikationsnummer.

Eröffnung eines Bankkontos:

Es ist wichtig, dass Sie ein Bankkonto eröffnen, damit Ihnen die Sozialleistungen überwiesen werden können. Sozialleistungen können Ihnen in Deutschland nicht bar ausgezahlt werden. Wir empfehlen, dass Sie ein “Basiskonto” eröffnen bei einer Bank, die Sie gut erreichen können.

Bei vielen Basiskonten bekommen Sie eine EC-Karte, mit der Sie Geld abheben oder bezahlen können. Eine Kreditkarte brauchen Sie in Deutschland im normalen Alltag nicht. Für ein Bankkonto können Sie auch zwei Bankkarten bekommen.

Es gibt verschiedene Banken in Deutschland. Jede Bank ist verpflichtet, Ihnen ein Basiskonto anzubieten, die Kosten und Leistungen sind aber unterschiedlich je nach Bank.

Unsere Tipps:

  • Fragen Sie bei Menschen nach, die in Ihrer Unterkunft leben, welche Bank sie nutzen und ob sie zufrieden sind.
  • Schauen Sie sich die Kosten des Kontos genau an, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Manche Konten haben keinen monatlichen Beitrag, dafür kosten Überweisungen und Geld-Abheben immer eine Gebühr. Das kann auch teuer werden.
  • Wählen Sie ein Konto mit einer EC-Karte. Sie brauchen eine EC-Karte, um Geld am Automaten abzuheben und bargeldlos zu bezahlen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Basiskonto auf Deutsch und Englisch:
Das Recht auf ein Basiskonto für neu in Deutschland Angekommene | Verbraucherzentrale.de

Für die Eröffnung des Kontos brauchen Sie:

  • Identitätsnachweis (Pass, Passersatzdokument oder elektronischer Aufenthaltstitel)
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Wenn Sie diese nicht bekommen haben, fragen Sie beim Einwohnermeldeamt nach. Alternativ können Sie die Steuer-ID auch beim Bundesamt für Steuern anfordern. Das dauert aber bis zu 4 Wochen.

Bei der Kontoeröffnung erhalten Sie die Vertragsunterlagen und (je nach Bank) auch eine EC-Karte. Auf den Vertragsunterlagen und auf der EC-Karte steht die IBAN-Nummer. Diese IBAN müssen sie dem Jobcenter mitteilen, damit das Jobcenter Ihnen die Sozialleistungen überweisen kann.

Beantragung von Sozialleistungen beim Jobcenter:

In Deutschland bekommen Sie und Ihre Familie Sozialleistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch vom “Jobcenter”. Diese Leistung wird manchmal auch “Bürgergeld” oder auch “Hartz 4” genannt. Das Jobcenter zahlt auch die Krankenversicherung.

Die Sozialleistungen müssen Sie beantragen. Hier finden Sie mehrsprachige Informationen zum Bürgergeld:
Jobcenter | Handbook Germany : Together

Zur Antragsstellung beim Jobcenter müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Den Kurzantrag aus der Erstaufnahmeeinrichtung, damit sie rückwirkend vom Tag der Einreise nach Deutschland Sozialleistungen bekommen. Als Familie müssen Sie nur einen Antrag stellen. Dieser gilt dann für alle Personen in der Familie.
  • Ihre Meldebescheinigung
  • Kontodaten (IBAN)
  • Pass oder Passersatzdokument
  • Aufnahmebescheid, Fiktionsbescheinigung oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • Nachweis, dass Sie krankenversichert sich oder sich bei einer Krankenversicherung gemeldet haben. Wenn Sie noch keine Krankenkassenkarte haben, machen Sie eine Kopie vom Antrag auf Krankenversicherung und nehmen diesen mit.

ACHTUNG: Das Jobcenter will für den Antrag einen Nachweis auf Krankenversicherung haben. Die Krankenkasse will für den Beitritt einen Nachweis über Jobcenter-Leistungen. Es ist völlig klar: Das kann nicht funktionieren. Daher: Bringen Sie zum Jobcenter einen Nachweis mit, dass Sie sich schon bei der Krankenversicherung gemeldet haben.

Es ist hilfreich, wenn Sie noch weitere Unterlagen mitbringen, falls Sie diese zu dem Zeitpunkt der Antragsstellung bereits haben. Ansonsten können Sie diese später nachreichen.

  • Der ausgefüllter Hauptantrag auf Bürgergeld. Hier finden Sie die Vorlage für den Hauptantrag und Ausfüllhinweise auch auf Englisch, Ukrainisch und Russisch.
  • Anlagen zum Antrag, wenn Sie z.B. aufgrund von Schwangerschaft oder Krankheiten besondere Bedarfe haben oder alleinerziehend sind. Dazu kann das Jobcenter Sie auch beraten.
  • Mietvertrag/Bescheid über die Kosten der Unterkunft. Fragen Sie ggf. Bei den Sozialarbeitenden in Ihrer Unterkunft nach, wenn Sie kein solches Dokument haben.
  • Schul-Zeugnisse, Nachweise über Ausbildungen und Studienabschlüsse, Nachweise über Ihre Arbeitserfahrungen
  • Sozialversicherungsausweis der Krankenkasse

Das Jobcenter wird Sie auch zur Arbeitssuche beraten. Mehr dazu auf der Seite “Arbeit”.

Oft dauert es einige Wochen, bis das Jobcenter den Antrag bearbeitet hat. Das ist ein Problem, da Sie meist direkt Geld z.B. für Essen, Windeln und Bustickets brauchen.

Deswegen empfehlen wird, dass Sie einen Antrag auf einen Vorschuss stellen. Dann bekommen Sie Geld vom Jobcenter, bevor der Antrag vollständig bearbeitet wurde.

Ein Antrag auf einen Vorschuss können Sie beim Jobcenter stellen. Dabei können Sie z.B. bei einem Termin beim Jobcenter sagen, dass Sie kein Geld haben und daher einen Antrag auf einen Vorschuss nach § 42 SGB 2 stellen möchten. Erklären Sie, dass Sie gerade erst mit dem Resettlement-Verfahren nach Deutschland eingereist sind, kein Geld haben und dringend Geld für Essen, Kleidung oder Hygieneprodukte brauchen. Sie können auch eine Beratungsstelle bitten, Ihnen zu helfen, den Antrag auf Vorschuss aufzuschreiben, sodass Sie diesen zum Termin beim Jobcenter mitnehmen können.

Es kann auch sein, dass das Jobcenter ihnen zunächst für die Übergangszeit Gutscheine gibt, die Sie z.B. bei bestimmten Supermärkten einlösen können, oder Ihnen rät, zur Tafel – einer sozialen Einrichtung zur kostenlosen Versorgung mit Lebensmitteln – zu gehen.

Wichtig: Wenn es Schwierigkeiten gibt, holen Sie sich sofort Hilfe bei einer Migrationsberatungsstelle. Manchmal zahlen Jobcenter den Vorschuss nicht direkt, sondern sagen, dass Sie einige Zeit warten müssen. Das ist nicht okay – Sie haben ein Recht darauf, schnell Geld zu bekommen.

Wenn Sie Kinder haben, wird das Jobcenter Sie dazu auffordern, Kindergeld zu beantragen. Kindergeld bekommen alle Familien, die langfristig in Deutschland wohnen. Hier erfahren Sie mehr darüber (auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch, Dari/Farsi):
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-familie-und-kinder#Kindergeld-f%C3%BCr-Asylberechtigte-und-anerkannte-Fl%C3%BCchtlinge

Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde:

Nach der Einreise nach Deutschland müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Dafür müssen Sie meist einen Termin bei der Ausländerbehörde machen. Alle Familienangehörigen, auch Kinder, müssen zu diesem Termin mitkommen.

Wichtig: Sie sollten auf keinen Fall einen Asylantrag stellen! Mit Ihrem Aufnahmebescheid bekommen Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis, ohne ein Asylverfahren zu durchlaufen. Wenn Sie einen Asylantrag stellen, verlieren Sie diese Aufenthaltserlaubnis.

Folgende Dokumente müssen zum Termin bei der Ausländerbehörde mitgebracht werden:

  • Aufnahmebescheid
  • Reisepass oder Reiseersatzpapier mit Visum
  • Aktuelle biometrische Fotos für alle Personen (auch für die Kinder)
  • Meldebescheinigung

Es ist hilfreich, wenn Sie folgende weitere Unterlagen mitbringen, falls Sie diese zu dem Zeitpunkt bereits haben. Ansonsten können Sie diese später nachreichen.

  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Bescheid vom Jobcenter zum Bürgergeld

Biometrische Passfotos müssen seit Mai 2025 digital bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Viele Behörden haben dafür Foto-Stationen zur Selbstbedienung direkt in der Behörde, bei denen Sie gegen eine Gebühr Fotos machen lassen können. Auch zertifizierte Fotostudios und die Drogeriekette “dm” können biometrische Passbilder digital an die Ausländerbehörde übermitteln. Sie bekommen dann einen Code, den Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen müssen.

Nach dem Termin bei der Ausländerbehörde wird Ihr Antrag geprüft. Sie bekommen einige Zeit später eine Rückmeldung, meist per Post, dass Ihr Antrag bewilligt wurde. Dann müssen Sie nochmal zur Ausländerbehörde, um den Aufenthaltstitel abzuholen. Kontrollieren Sie, dass auf der Vorderseite des Aufenthaltstitel der richtige Paragraf des Aufenthaltsgesetztes steht: §23,4 AufenthG. Der Aufenthaltstitel ist meist 1 – 3 Jahre gültig. Ungefähr zwei Monate vor dem Ablaufdatum des Aufenthaltstitels müssen Sie selbstständig eine Verlängerung beantragen.

So sieht der Aufenthaltstitel aus:

Zusätzlich zur Aufenthaltserlaubnis können Sie auch einen “Reiseausweis für Ausländer” beantragen. So sieht dieser aus:

Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie mit einem Passersatzdokument nach Deutschland eingereist sind und aktuell keinen gültigen Pass haben. Mit einem Reiseausweis für Ausländer können Sie auch ins Ausland reisen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Manchmal verlangen die Ausländerbehörden, dass Sie einen Pass von der Botschaft Ihres Heimatlandes beschaffen, bevor Ihnen der Aufenthaltstitel oder der Reiseausweis für Ausländer ausgestellt wird. Das ist nicht korrekt.

Im Begleitschreiben zu der Aufnahmeanordnung steht auf S. 2 unter dem Punkt 1 “Pässe” der wichtige Satz: „Schutzbedürftige im Resettlement-Verfahren sollen in der Regel nicht aufgefordert werden, zur Beschaffung eines Reisedokuments die Auslandsvertretung ihres Herkunftslandes aufzusuchen.“

Das heißt: Die Ausländerbehörde kann nicht von Ihnen verlangen, dass Sie zur Botschaft Ihres Heimatlandes gehen. Die Ausländerbehörde muss Ihnen die Aufenthaltserlaubnis und auch einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen, auch wenn Sie keinen Pass Ihres Heimatlandes haben. Holen Sie sich auch hier Hilfe bei einer Beratungsstelle, wenn die Ausländerbehörde darauf besteht, dass Sie zur Botschaft Ihres Heimatlandes gehen.

Anmeldung bei der Krankenkasse:

In Deutschland müssen alle Menschen krankenversichert sein. Die Krankenversicherung wird vom Jobcenter bezahlt, solange Sie Bürgergeld bekommen.

Es gibt viele Krankenversicherungen in Deutschland. Sie können sich eine Versicherung aussuchen. Es ist aber auch möglich, die Versicherung zu wechseln, wenn Sie unzufrieden sind. Hier finden Sie einen Überblick über die Krankenkassen auf Deutsch oder Englisch:
Gesetzliche Krankenkassen

Die Anmeldung zur Krankenkasse können Sie fast immer online erledigen. Wenn Sie dabei Hilfe brauchen, wird Ihnen eine Migrationsberatungsstelle, der Sozialdienst Ihrer Unterkunft oder die Verbraucherzentrale helfen.

Für die Anmeldung bei der Krankenversicherung brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Die Meldebescheinigung
  • Ein Passfoto
  • Den Bescheid über Bürgergeld vom Jobcenter oder eine Kopie vom Jobcenter-Antrag
  • Bei Familien: ggf. die Geburtsurkunden und Heiratsurkunden

ACHTUNG: Das Jobcenter will für den Antrag einen Nachweis auf Krankenversicherung haben. Die Krankenkasse will einen Nachweis über Jobcenter-Leistungen. Es ist völlig klar: das kann nicht funktionieren. Daher: Schicken Sie der Krankenversicherung einen Nachweis, dass Sie Jobcenter-Leistungen beantragt haben, auch wenn Sie noch keinen Bescheid haben.

Nachdem Sie sich angemeldet haben, bekommen Sie eine Krankenversicherungskarte per Post zugeschickt. Auf der Karte sind Ihr Foto und Ihr Name. Jede Person in ihrer Familie hat eine eigene Krankenversicherungskarte. Diese Karte müssen Sie immer mitnehmen, wenn Sie zu einem Arzt, einer Ärztin oder ins Krankenhaus gehen.

So oder so ähnlich sieht die Versicherungskarte aus:

In der Übergangsphase bis Sie Ihre Krankenkassenkarte erhalten, können Sie sich eine Bescheinigung von der Krankenkasse ausstellen lassen, wenn bei dringenden Anliegen ein Arztbesuch erforderlich ist.

Mehr Informationen zur Gesundheitsversorgung finden Sie hier.

Beratung und Unterstützung

Did you hear that? They’ve shut down the main reactor. We’ll be destroyed for sure. This is madness! We’re doomed! There’ll be no escape for the Princess this time. What’s that? Artoo! Artoo-Detoo, where are you? At last! Where have you been? They’re heading in this direction. What are we going to do? We’ll be sent to the spice mine of Kessel or smashed into who knows what! Wait a minute, where are you going? The Death Star plans are not in the main computer. Where are those transmissions you intercepted? What have you done with those plans? We intercepted no transmissions. Aaah., This is a consular ship.

Wohnen

Wenn Sie neu eingereist sind, werden Sie in eine bestimmte Kommune gebracht. Dort werden Sie durch die Kommune untergebracht.

Oft erfahren Sie erst in der Erstaufnahmeeinrichtung, in welche Kommune Sie kommen. 

Wenn Sie Verwandte oder Bekannte in Deutschland haben und in deren Nähe sein wollen, sollten Sie dies bei den Interviews vor Ihrer Einreise sagen. Nennen Sie die Namen und Adressen der Personen, in deren Nähe Sie leben möchten.  

Manchmal funktioniert es dann, dass Sie in der Nähe untergebracht werden. Leider kann es aber sein, dass Sie trotzdem ganz woanders untergebracht werden.  

Die Behörden sind nicht verpflichtet, sich nach Ihren Wünschen zu richten bei der Frage, wo Sie wohnen wollen. Es kann also sein, dass Sie an einen Ort in Deutschland ziehen, der Ihnen erstmal nicht gut gefällt.

Oft ist die erste Unterkunft in der neuen Kommune temporär. Manche Kommunen bringen eingereiste Familien direkt in Wohnungen mit eigener Küche und Bad unter.

In manchen Kommunen werden Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Wenn Sie alleinstehend sind, kann es sein, dass Sie dort ein Zimmer mit einer oder mehreren Personen teilen. Familien bekommen meist ein eigenes Zimmer. Für alle gilt: Das Badezimmer und die Küche werden in Gemeinschaftsunterkünften mit mehreren Personen geteilt. Das kann eng, laut und stressig sein.

Mehr Informationen über Ihre Rechte in Gemeinschaftsunterkünften finden Sie hier:
Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete | Handbook Germany : Together

In den ersten drei Jahren nach Ihrer Einreise nach Deutschland gilt eine “Wohnsitzauflage”. Das heißt: Sie müssen in dem Bundesland oder sogar in dem Kreis wohnen bleiben, in den Sie zugewiesen wurden. Welche Wohnsitzauflage für Sie gilt, kann Ihnen die Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle erklären. Hier ist eine grobe Übersicht:

Innerhalb des Gebiets, für das Ihre Wohnsitzauflage gilt, können Sie selbstständig umziehen, sobald Ihr Antrag beim Jobcenter bewilligt wurde.

In vielen Fällen ist es möglich, dass Ihre Wohnsitzauflage geändert wird. Das kann z.B. sein, wenn Sie eine Arbeit gefunden haben und der Arbeitgeber zu weit entfernt von Ihrem Wohnort ist. Das gleiche gilt, wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen und deswegen umziehen müssen. Auch wenn es besondere Situationen gibt, wie z.B. Pflegebedarfe in der Familie oder Krankheiten, die an einem anderen Ort behandelt werden müssen, können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen, dass die Wohnsitzauflage geändert wird.

Auch wenn Sie sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen wollen, weil es Gewalt in der Beziehung gab, kann die Wohnsitzauflage geändert werden. Es gibt in Deutschland spezielle Hilfe für Frauen und Männer, die Gewalt in Ihrer Beziehung erleben. Hier finden Sie mehr Informationen für Frauen und für Männer.

An vielen Orten in Deutschland ist es sehr schwierig, eine eigene Wohnung zu finden, gerade in größeren Städten.  

Solange Sie noch Bürgergeld bekommen, müssen Sie sich vor der Wohnungssuche zunächst bei Ihrem Jobcenter erkundigen, wie groß (in Quadratmetern) die Wohnung sein darf und wie viel Kaltmiete vom Jobcenter übernommen wird. Das ist in allen Städten und Orten unterschiedlich. 

Hier finden Sie praktische Informationen dazu, was helfen kann, wenn man eine Wohnung sucht:
Wohnungssuche | Handbook Germany : Together 

Spracherwerb

Es ist wichtig, schnell Deutsch zu lernen, damit Sie sich bei deutschen Behörden, in der Arztpraxis und beim Einkaufen verständigen können. Außerdem helfen Ihnen Deutschkenntnisse dabei, eine Arbeit oder ein Studium aufzunehmen und neue Freunde und Freundinnen zu finden.

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland sollten Sie daher an einem Integrationskurs teilnehmen. Sie können direkt nach Ankunft in der Kommune nach einem Integrationskurs suchen. Hierfür müssen Sie sich selbständig anmelden.

Ein Integrationskurs ist eine Kombination aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Das heißt: Sie lernen in dem Kurs Deutsch (600 Unterrichtseinheiten) und Informationen über das Leben in Deutschland (100 Unterrichtseinheiten). Meist werden die Kurse von einer Sprachschule vor Ort angeboten, es gibt aber auch Online-Kurse.

Am Ende des Sprachkurses machen Sie den “Deutsch-Test für Zuwanderer” auf dem Sprachniveau B1. Das Sprachniveau B1 brauchen Sie für viele Berufe und Ausbildungen. Nach dem Orientierungskurs machen Sie den Test “Leben in Deutschland”, in dem Sie nachweisen, dass Sie die Grundlagen über das Leben in Deutschland kennen.

Es gibt auch Alphabetisierungskurse für Personen, die gar nicht oder nicht gut lesen oder schreiben können und für Personen, die die lateinische Schrift noch nicht kennen. Diese dauern etwas länger, um das Lesen und Schreiben zu erlernen.

Für Menschen, die sehr schnell lernen, gibt es auch Intensivkurse. Dort lernen Sie das gleiche, wie im Integrationskurs, nur schneller.

Die meisten Menschen, die über Resettlement kommen, müssen einen Integrationskurs machen. Sie erhalten dann von der Ausländerbehörde oder vom Jobcenter eine “Verpflichtung zum Integrationskurs”.

Ausgenommen davon sind:

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Schule besuchen
  • Personen, die eine Ausbildung machen oder eine feste Arbeit haben
  • Personen, die aus guten Gründen nicht an einem Integrationskurs teilnehmen können, z.B. weil sie ein Familienmitglied pflegen.

Die Teilnahme am Integrationskurs ist für Sie kostenfrei. In der Erstaufnahmeeinrichtung bekommen Sie ein Dokument für die Befreiung von den Kosten für den Integrationskurs. Dieses wird vom BAMF Braunschweig ausgestellt. Dieses Papier sollten Sie unbedingt zur Sprachschule mitbringen, wenn Sie sich anmelden.

Wenn Sie kein Dokument zur Befreiung von den Kosten für den Integrationskurs bekommen haben, melden Sie sich bei ???

Hier können Sie einen Integrationskurs in Ihrer Nähe suchen:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/

Wenn Sie dabei Hilfe brauchen, hilft Ihnen eine Migrationsberatungsstelle oder ein Jugendmigrationsdienst.